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Zeugnis

Ihr Arbeitszeugnis soll Ihrem beruflichen Fortkommen dienen. Der notwendige Inhalt ist bei einem einfachen Zeugnis anders als bei einem qualifizierten Zeugnis. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Ein einfaches Zeugnis enthält nur Angaben über die Dauer und die Art der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis beinhaltet darüber hinaus auch Angaben zu Ihrer Leistung und Ihrem Verhalten während des Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie ein qualifiziertes Zeugnis haben wollen, müssen Sie es von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Das qualifizierte Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Sie haben einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses und auch darauf, dass es wohlwollend geschrieben ist. Sollten Ihnen Passagen oder Ausdrücke in dem Zeugnis seltsam oder negativ erscheinen, dann sprechen Sie am besten Ihren Arbeitgeber direkt darauf an. In der Regel lassen sich Arbeitgeber auf einen Änderungswunsch des Arbeitnehmers ein. Sollte Ihr Arbeitgeber sich nicht darauf einlassen oder Ihnen überhaupt kein Zeugnis erteilen, dann müssen Sie eine Klage auf Zeugniserteilung oder Zeugnisberichtigung erheben. Wir sind Ihnen gerne hierbei behilflich.