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Abwicklungsvertrag

Bei einem Abwicklungsvertrag wurde in der Regel eine Kündigung bereits ausgesprochen. Der Abwicklungsvertrag enthält Einzelheiten, wie sie und ihr Arbeitgeber auseinandergehen. Im Gegensatz dazu enthält ein AUFHEBUNGSVERTRAG regelmäßig die Kündigung und die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.

Die Unterscheidung kann weitreichende Auswirkungen haben. So ist z.B. ein Aufhebungsvertrag ohne Anhörung des Betriebsrats unwirksam, wogegen eine Anhörung bei einem Abwicklungsvertrag nicht erforderlich ist. Die Unterscheidung kann teilweise kompliziert sein. Sie sollten aufgrund der teilweise weitreichenden Auswirkungen solcher Verträge diese grundsätzlich anwaltlich prüfen lassen. Wir helfen Ihnen gerne.