Arbeitsausfall
Es gibt viele Gründe für einen Arbeitsausfall. Sie können etwa auf einer Krankheit, einem Urlaub oder einem Bewerbungsgespräch beruhen. Grundsätzlich führen diese Gründe nicht dazu, dass Sie keinen Anspruch auf Lohnzahlung haben, wobei Besonderheiten im Einzelfall geprüft werden müssen. Insbesondere können Tarifverträge, wie z.B. BRTV-Bau, vorsehen dass der Lohnanspruch etwa bei zwingenden Witterungsgründen entfällt.
Ein Fall, der immer wieder die Gerichte beschäftigt ist derjenige, dass Ihr Arbeitgeber seinen Laden nicht öffnen und Sie deshalb nicht arbeiten können, etwa wenn einem Bäckereibetrieb nicht ausreichend Mehl geliefert und der Bäcker deshalb nicht seiner Tätigkeit nachgehen kann. Ihr Anspruch auf Lohnzahlung bleibt in diesem Fall bestehen, weil das BETRIEBSRISIKO etwa ausbleibender Lieferungen beim Arbeitgeber liegt und nicht auf Sie abgewälzt werden darf. Ihnen darf der Lohn also nicht um die Zeit des Arbeitsausfalls gekürzt werden. Man befindet sich in diesen Fällen im Bereich des ANNAHMEVERZUGS. Sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in einem wie dem hier beschriebenen Fall über die Zahlung des Lohns streiten, können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Sofern der Anspruch tatsächlich besteht, muss Ihr Arbeitgeber auch die Kosten für die Rechtsanwaltsvergütung übernehmen.