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Betriebsrisiko

Ihr Arbeitgeber hat mit seinem Unternehmen und der Nutzung Ihrer Arbeitskraft die Chance, Gewinne zu erzielen. Deshalb muss er auch das Risiko tragen, wenn er Sie vorübergehend aufgrund von Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann und Ihnen Ihren Lohn weiterzahlen. Ihn trifft sowohl das Betriebsrisiko, welches sich etwa verwirklicht, wenn der Strom oder Maschinen ausfallen, oder zu verarbeitende Rohstoffe nicht geliefert. Daneben trifft den Arbeitgeber auch das Wirtschaftsrisiko, etwa wenn die hergestellten Waren nicht abgekauft werden. Besonderheiten gelten allerdings in Situationen, in denen der Betrieb von einem Streik betroffen ist.