Abmahnung
Eine Abmahnung muss nicht schriftlich erfolgen. Allerdings muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Abmahnung auch zugegangen ist. Eine wirksame Abmahnung setzt voraus, dass der Verhaltensverstoß genannt wird, zu pflichtgemäßen aufgefordert und für den Fall eines erneuten Verstoßes arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden.