Abteilungsschließung
Unter eine BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG fällt nicht nur die Schließung eines ganzen Betriebes oder etwa einer Filiale, sondern auch die Schließung einer Abteilung. Die Rechtmäßigkeit der Kündigungen unterliegt dann den gleichen Voraussetzungen wie eine BETRIEBSBEDINGTE KÜNDIGUNG. Diese Prüfung ist häufig kompliziert. Es ist daher ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne.