Annahmeverzug nach Kündigung: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Ihr Gehalt nach einer Kündigung sichern

Wenn das Arbeitsgericht eine Kündigung für unwirksam erklärt, können Arbeitnehmer Anspruch auf ihr Gehalt, genauer den sogenannten Annahmeverzugslohn, haben. Doch seit 2020 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG 27.5.2020 – 5 AZR 387/19) die Regeln verschärft – und das stellt Arbeitnehmer vor neue Herausforderungen.

Annahmeverzug: Die Rechtsgrundlagen

Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht mehr annimmt, entsteht der Anspruch auf Annahmeverzugslohn.

Rechtsgrundlagen:

  • § 615 BGB: Vergütung trotz Annahmeverzug
  • § 11 KSchG: Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer?

Arbeitssuchendmeldung

Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden – spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung.

Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge

Sie müssen sich auf zumutbare Stellenangebote der Agentur für Arbeit sowie auf solche des Arbeitgebers ernsthaft bewerben.

Dokumentation

Bewahren Sie Nachweise über Bewerbungen, Vermittlungsvorschläge und Reaktionen sorgfältig auf, um Ihren Anspruch zu sichern.

Muss ich mich auch selbst bewerben?

Eine gesetzliche Pflicht zu Initiativbewerbungen besteht derzeit nicht. Dennoch ist es strategisch sinnvoll, eigene Bewerbungsbemühungen zu unternehmen, um möglichen Einwänden des Arbeitgebers vorzubeugen.

Wann ist ein Jobangebot zumutbar?

Nicht jede Stelle müssen Sie annehmen. Unzumutbar sind beispielsweise:

  • Stellen mit erheblich schlechteren Arbeitsbedingungen
  • lange Arbeitswege
  • Beschäftigung bei Wettbewerbern während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens

Annahmeverzug während der Kündigungsfrist

Während der Kündigungsfrist besteht regelmäßig keine Pflicht, eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Erst nach Ablauf der Frist kann eine Anrechnung anderweitigen Verdienstes relevant werden.

Unsere Empfehlung

  • Melden Sie sich umgehend arbeitssuchend
  • Bewerben Sie sich auf alle zumutbaren Vermittlungsvorschläge
  • Dokumentieren Sie Ihre Bewerbungsbemühungen
  • Lassen Sie Ihre rechtliche Situation frühzeitig prüfen

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer, Führungskräfte und Manager zu allen Fragen des Annahmeverzugs und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – vom Kündigungsschutzverfahren bis zur Nachzahlungsklage.


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