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Diskriminierungen am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit. Es kommt auch vor, dass Arbeitgeber aufgrund bestimmter Merkmale kündigen und dies eine Diskriminierung darstellt. Um dies zu verhindern, trat im Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Aus diesen Gründen darf kein Arbeitnehmer benachteiligt werden, es sei denn eine unterschiedliche Behandlung ist ausnahmsweise gerechtfertigt. Verstöße gegen diese Verbote sind unwirksam und können unter Umständen Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.