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Beschäftigungsanspruch

Sofern Sie ein Arbeitsverhältnis haben, haben Sie auch einen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Sie beschäftigt. Er darf Sie insofern nicht ohne Weiteres freistellen und auf Ihre Dienste verzichten. Zu einer Freistellung bedarf es immer auch eines Interesses des Arbeitgebers. Wenn ein solches nicht vorliegt, können Sie Ihren Anspruch auf Beschäftigung auch gerichtlich durchsetzen.