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Direktionsrecht

Das Direktionsrecht, auch WEISUNGSRECHT genannt, erlaubt es dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihre Arbeitsbedingungen nicht durch Ihren Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, einen anwendbaren Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften bereits festgelegt sind (§ 106 GewO). Für Sie bedeutet das…

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