Rechtsanwaltskosten

In der ersten Instanz eines Kündigungsschutzverfahrens muss jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selber tragen. D.h. unabhängig davon, ob Sie gewinnen oder verlieren, müssen Sie in jedem Fall Ihren eigenen Anwalt selber bezahlen, den gegnerischen Anwalt aber nicht. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Rechtsanwaltskosten. Wenn Ihnen…

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