Bruttolohn
Üblicherweise ist im Arbeitsvertrag vom Bruttolohn die Rede bzw. ist dieser gemeint, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber nichts anderes vereinbart haben. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, von dem Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge, also die Beiträge für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abzuführen. Im Falle des Annahmeverzugs oder des Arbeitsausfalls haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Ihren Bruttolohn. Auch in einem Klageverfahren wird üblicherweise der Bruttolohn eingeklagt.