Fragerecht bei Einstellungen
Grundsätzlich hat Ihr zukünftiger Arbeitgeber bei Einstellungsgesprächen das Recht, Ihnen Fragen zu stellen. Die Fragen müssen aber einen Bezug zur Tätigkeit haben. Das heißt, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Frage haben muss und gleichzeitig nicht so weit in Ihre Persönlichkeitsrechte eingreifen darf, dass die Frage unzulässig wird. Werden also Fragen etwa zu Ihrer sexuellen Orientierung oder einer Schwangerschaft gestellt, sind diese grundsätzlich unzulässig. Wenn Sie die Frage dann bewusst falsch beantworten, kann Ihr Arbeitgeber den Arbeitsvertrag weder anfechten noch kann er Ihnen deshalb kündigen.
ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ