rundsätzlich hat Ihr zukünftiger Arbeitgeber bei Einstellungsgesprächen das Recht, Ihnen Fragen zu stellen. Die Fragen müssen aber einen Bezug zur Tätigkeit haben. Das heißt, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Frage haben muss und gleichzeitig nicht so weit in Ihre Persönlichkeitsrechte eingreifen darf, dass die Frage unzulässig wird. Werden also Fragen etwa…
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