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Eigenkündigung

Eine Eigenkündigung bedeutet, dass Sie selbst die Kündigung einreichen. Anders als Ihr Arbeitgeber benötigen Sie für eine ordentliche Kündigung keinen Grund, es sei denn Sie haben etwas anderes vereinbart. Während einer Probezeit können Sie mit einer Frist von zwei Wochen, außerhalb der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats kündigen…

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