Freie Mitarbeiter sind keine ARBEITNEHMER i.S.d. Kündigungsschutzgesetzes. Das heißt, dass mit Erledigung des jeweils erteilten Auftrags kein weiteres Vertragsverhältnis mehr besteht. Insbesondere muss keine Kündigung ausgesprochen werden…
Lies weiterFreistellung
Eine Freistellung kann auf Ihren Wunsch hin mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart oder von Ihrem Arbeitgeber einseitig ausgesprochen werden. Die Freistellung kann unwiderruflich also endgültig oder widerruflich erfolgen. Im Letzteren Fall müssen Sie die Arbeit wieder aufnehmen, wenn Ihr Arbeitgeber die Freistellung widerruft…
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