Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht benachteiligen, wenn Sie in zulässiger Weise Ihre Rechte ausgeübt haben. Er verstößt dann gegen das sogenannte Maßregelungsverbot gem. § 612 a BGB. Das Bundesarbeitsgericht hat z.B. entschieden, dass es gegen das Maßregelungsverbot verstößt, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer androht, dass er ihm kündige, wenn er trotz Krankheit nicht…
Lies weiter