Das Mutterschutzgesetz und der damit verbundene Sonderkündigungsschutz ist auf alle Beschäftigungsverhältnisse anwendbar. D.h. es fallen auch schwangere Azubis, Praktikantinnen, Entwicklungshelferinnen, Studentinnen, Schülerinnen und Teilnehmerinnen des Bundesfreiwilligendienstes hierunter…
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