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Teilzeitbeschäftigung

Wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind, dürfen Sie deshalb nicht benachteiligt werden. D.h. es darf Ihnen kein geringerer Stundenlohn ausbezahlt werden als bei einer Vollzeitstelle mit der Begründung, dass Sie nur in Teilzeit arbeiten. Sie haben sogar einen Anspruch darauf von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt zu wechseln. Sollten Sie sich dagegen weigern, von einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle…

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