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Treu und Glauben

Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz etwa mangels Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit, oder weil Sie in einem Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind, nicht anwendbar ist, ist eine Kündigung unwirksam, wenn Sie gegen Treu und Glauben verstößt. Ihr Arbeitgeber muss bei jeder Kündigung ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme beachten. Treuwidrige…

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