Treu und Glauben
Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz etwa mangels Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit, oder weil Sie in einem Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind, nicht anwendbar ist, ist eine Kündigung unwirksam, wenn Sie gegen Treu und Glauben verstößt. Ihr Arbeitgeber muss bei jeder Kündigung ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme beachten. Treuwidrige Kündigungen sind insbesondere ein widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers, der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit oder in ehrverletzender Form sowie eine Kündigung, die den Arbeitnehmer diskriminiert. Sollten Sie der Meinung sein, dass die Kündigung gegen Treu und Glauben verstößt, müssen Sie dies innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gerichtlich geltend machen. Andernfalls gilt die Kündigung als wirksam.