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Wiedereinstellungsanspruch

Sollten sich zwischen dem Zugang der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber und dem Ablauf der Kündigungsfrist wesentliche Umstände ändern, dann kann Ihnen ein Anspruch auf Wiedereinstellung zu den Bedingungen, die vor der Kündigung gegeben waren, zustehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wurde, weil der Betrieb stillgelegt werden…

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