Schlichtungsverfahren
Sollte einem Auszubildenden fristlos gekündigt werden, so muss vor der Anrufung des Arbeitsgerichts zunächst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Der Schlichtungsausschuss muss beide Parteien anhören. Wird die Entscheidung des Schlichtungsausschusses nicht innerhalb von einer Woche von beiden Parteien angenommen, kann das Arbeitsgericht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Entscheidung angerufen werden.