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Whistleblowing

Sollten Missstände oder Fehlverhalten des Arbeitgebers festgestellt werden, die durch Arbeitnehmer intern oder extern angezeigt werden, spricht man vom sogenannten Whistleblowing. Dieses ist für Arbeitnehmer mit Risiken verbunden. Wenn Sie die Möglichkeit haben, den Sachverhalt zunächst intern durch Ihren Arbeitgeber aufzuklären oder die Missstände beseitigen zu lassen, dann sollten Sie diese Möglichkeit auch wahrnehmen. Andernfalls droht Ihnen eine fristlose Kündigung, die dann auch Bestand haben kann. Sie sollten sich also insbesondere dann beraten lassen, wenn Sie in Erwägung ziehen, Ihren Arbeitgeber bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Sie tragen nämlich das Risiko, dass die Informationen richtig und zuverlässig sind. Sie sollten sich also vorab informieren, bevor Sie Ihren Arbeitgeber bei Dritten anzeigen.