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Schleppnetzantrag

Es kann vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber noch während des Prozesses eine erneute Kündigung ausspricht. Dann müssen Sie auch diese Kündigung angreifen. Das wird in der Regel mit einem sogenannten Schleppnetzantrag getan, wobei beantragt wird, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch weitere Kündigungen endet.