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Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind Leistungen des Arbeitgebers, die er nicht mit dem üblichen Lohn, sondern zu bestimmten Anlässen oder Terminen (z.B. zu Weihnachten) auszahlt. Hierbei werden Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter, zur Belohnung der Betriebstreue und solche mit Mischcharakter unterschieden. Bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, etwa durch Kündigung, kann der Arbeitgeber geleistete Zahlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückverlangen. In der Regel wird das Ergebnis davon abhängen, ob der Arbeitgeber sich auf eine rechtmäßige Bindungsklausel berufen kann.