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Klagefrist

Die Einhaltung der Klagefrist ist Grundvoraussetzung eines erfolgreichen Kündigungsschutzprozesses. Sie beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird sie nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam und Sie können nicht mehr gegen die Kündigung vorgehen. Es gibt zwar die Möglichkeit der Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage, diese…

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Klageverzicht

In unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Kündigung können Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch eine Klageverzichtsvereinbarung treffen. Diese muss aber der Schriftform entsprechen und auch eine finanzielle Kompensation für Sie als Arbeitnehmer enthalten. Tut sie das nicht, ist die Vereinbarung unwirksam…

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