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Schwangerschaft

Sollten Sie bei einem Einstellungsgespräch gefragt werden, ob Sie schwanger sind, haben Sie das Recht zu lügen. Nach dem Bundesarbeitsgericht handelt es sich bei der Frage um eine unzulässige Geschlechterdiskriminierung, weshalb Ihnen aus der Falschbeantwortung keine Nachteile entstehen dürfen. Wenn Sie schwanger sind, besteht ein Sonderkündigungsschutz…

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Schwerbehinderung

https://wordpress.org/support/article/excerpt/Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, d.h. einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, genießen Sie Sonderkündigungsschutz. Eine Kündigung, die ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen wird, ist nichtig. Von dem Sonderkündigungsschutz sind alle Arten von Kündigungen erfasst. D.h. ordentliche, außerordentliche und…

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