Schwerbehinderung
Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, d.h. einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, genießen Sie Sonderkündigungsschutz. Eine Kündigung, die ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen wird, ist nichtig. Von dem Sonderkündigungsschutz sind alle Arten von Kündigungen erfasst. D.h. ordentliche, außerordentliche und Änderungskündigungen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen. Sollten Sie sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen wollen, müssen Sie dies innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung tun. Ansonsten gilt die Kündigung als wirksam. Wir helfen Ihnen hierbei gerne.