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Punkteschema

Sollte Ihnen aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden, kann Ihr Arbeitgeber ein sogenanntes Punkteschema festlegen. Dabei gewichtet er die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers und vergibt hierfür jeweils Punkte. Er ist zwar nicht gezwungen, anhand der so ermittelten Punkte eine Entscheidung zu treffen, sondern kann im Einzelfall bei Vorliegen von nachvollziehbaren Gründen auch von dem so gefundenen Ergebnis abweichen. Es bietet ihm und Ihnen aber eine gute Möglichkeit, die Entscheidung nachzuvollziehen und ggf. zu überprüfen.