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Sc So

Schriftform

Kündigungen und Auflösungsverträge müssen unterschrieben werden. Sie unterliegen dem sogenannten Schriftformerfordernis. Es ist zwingend und kann nicht per Vertrag ausgeschlossen werden. Eine Kündigung ohne Originalunterschrift Ihres Arbeitgebers oder einem Vertreter, der Personalentscheidungen treffen darf, ist die Kündigung unwirksam. Eine Kündigung per SMS ist z.B. unwirksam. Die fehlende Schriftform kann auch noch nach Ablauf der sonst einschlägigen Klagefrist von drei Wochen geltend gemacht werden.