Personalakte

Sollte Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet sein, eine Personalakte zu führen, oder tut er dies freiwillig, haben Sie einen Anspruch darauf, diese einzusehen. Sie haben außerdem das Recht, Erklärungen beizufügen, Gegendarstellungen abzugeben und unrichtige Angaben korrigieren oder beseitigen zu lassen. Dies kann insbesondere im Hinblick auf Abmahnungen wichtig sein, da sie häufig eine Voraussetzung für eine wirksame Kündigung sind. In bestimmten Fällen können Ihnen sogar Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Unterlassung zustehen, wenn die Personalakte fehlerhaft geführt wird.