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Sozialauswahl

Im Rahmen einer betriebsbedingten (Änderungs-)Kündigung muss Ihr Arbeitgeber eine Sozialauswahl vornehmen. Hierzu hat er zunächst eine Vergleichsgruppe zu bilden. D.h. er muss Sie und Kollegen, deren Tätigkeit mit Ihrer vergleichbar ist, anhand bestimmter Kriterien analysieren, die Kriterien abwägen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen, wem zu kündigen ist. Zu den Kriterien gehören die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers. Hierzu kann Ihr Arbeitgeber auch ein Punkteschema anlegen. Leistungsträger können aus der Sozialauswahl ausgenommen werden.