Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn Sie aus Gründen, die in Ihrer Person liegen, dauerhaft Ihre Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht mehr erbringen können. Der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung. Auch Alkoholismus kann unter diesen Kündigungsgrund fallen. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist erforderlich, dass Ihr Arbeitgeber nachweist, dass es zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Interessen kommt. Zudem muss eine negative Zukunftsprognose vorliegen. D.h., dass auch in Zukunft keine Besserung in Sicht ist. Zudem muss die Kündigung immer das letzte zur Verfügung stehende Mittel sein. Dies kann dazu führen, dass Ihr Arbeitgeber Sie an einen anderen Arbeitsplatz versetzen muss, wenn Sie dort Ihre Arbeitsleistung trotz Ihrer Beeinträchtigung erbringen können. Schließlich ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Eine personenbedingte Kündigung scheitert häufig an einer der genannten Voraussetzungen. Wenn Sie gegen eine solche Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie dies innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung machen. Andernfalls gilt die Kündigung als wirksam.