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Pflegezeit

Wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit), kommen Sie in den Genuss eines Sonderkündigungsschutzes. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen vom Zeitpunkt der Ankündigung bis zum Ende der Pflegezeit nicht kündigen, wenn kein besonderer Kündigungsgrund vorliegt. Wie immer ist die dreiwöchige Klagefrist zu beachten. Lassen Sie die Frist verstreichen, gilt die Kündigung als wirksam.