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Prozessvergleich

Häufig enden Kündigungsschutzprozesse noch während der Güteverhandlung mit einem sogenannten Prozessvergleich. Dabei wird in der Regel einerseits ein verbindlicher Vertrag mit den darin enthaltenen Pflichten geschlossen und andererseits der Prozess beendet. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten. Sie sollten z.B. darauf achten, dass in der Einigung klargestellt wird, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Sollte es sich nämlich um eine verhaltensbedingte Kündigung handeln und findet dies im Vertrag seinen Niederschlag, dann droht Ihnen eine Sperrzeit hinsichtlich Ihres Arbeitslosengeldanspruchs. Vielen Arbeitnehmern ist zudem nicht bewusst, dass es sich bei der in Vergleichen geregelten Abfindungszahlung in der Regel um einen Brutto-Anspruch handelt, sodass hierauf wie üblich auch die Lohnsteuer zu zahlen ist. Allerdings ist die Abfindung frei von sozialversicherungspflichtigen Zahlungen. Diese Aspekte sollten bei den Verhandlungen hinsichtlich der Höhe der Abfindung immer berücksichtigt werden.