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Schwangerschaft

Sollten Sie bei einem Einstellungsgespräch gefragt werden, ob Sie schwanger sind, haben Sie das Recht zu lügen. Nach dem Bundesarbeitsgericht handelt es sich bei der Frage um eine unzulässige Geschlechterdiskriminierung, weshalb Ihnen aus der Falschbeantwortung keine Nachteile entstehen dürfen. Wenn Sie schwanger sind, besteht ein Sonderkündigungsschutz…

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Schwerbehinderung

https://wordpress.org/support/article/excerpt/Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, d.h. einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, genießen Sie Sonderkündigungsschutz. Eine Kündigung, die ohne Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen wird, ist nichtig. Von dem Sonderkündigungsschutz sind alle Arten von Kündigungen erfasst. D.h. ordentliche, außerordentliche und…

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Sonderkündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz. Hierzu zählen u.a. Betriebsratsmitglieder, Datenschutzbeauftragte, Schwangere, Auszubildende, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit oder Personen, die Pflegezeit beanspruch. Ihnen darf entweder überhaupt nicht oder nur unter besonderen Voraussetzungen gekündigt werden. Dennoch muss eine Kündigung…

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Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind Leistungen des Arbeitgebers, die er nicht mit dem üblichen Lohn, sondern zu bestimmten Anlässen oder Terminen (z.B. zu Weihnachten) auszahlt. Hierbei werden Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter, zur Belohnung der Betriebstreue und solche mit Mischcharakter unterschieden. Bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, etwa durch…

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Sozialauswahl

Im Rahmen einer betriebsbedingten (Änderungs-)Kündigung muss Ihr Arbeitgeber eine Sozialauswahl vornehmen. Hierzu hat er zunächst eine Vergleichsgruppe zu bilden. D.h. er muss Sie und Kollegen, deren Tätigkeit mit Ihrer vergleichbar ist, anhand bestimmter Kriterien analysieren, die Kriterien abwägen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen, wem zu kündigen ist…

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Teilzeitbeschäftigung

Wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind, dürfen Sie deshalb nicht benachteiligt werden. D.h. es darf Ihnen kein geringerer Stundenlohn ausbezahlt werden als bei einer Vollzeitstelle mit der Begründung, dass Sie nur in Teilzeit arbeiten. Sie haben sogar einen Anspruch darauf von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt zu wechseln. Sollten Sie sich dagegen weigern, von einer Teilzeit- in eine Vollzeitstelle…

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Treu und Glauben

Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz etwa mangels Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit, oder weil Sie in einem Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind, nicht anwendbar ist, ist eine Kündigung unwirksam, wenn Sie gegen Treu und Glauben verstößt. Ihr Arbeitgeber muss bei jeder Kündigung ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme beachten. Treuwidrige…

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Urlaub

Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Sie einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche haben. Dementsprechend stehen Ihnen 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche zu. Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht den von Ihnen gewünschten Urlaub gewähren, sollten Sie sich davor hüten, den Urlaub selbstständig zu nehmen. Ihr Arbeitgeber könnte Ihnen fristlos…

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Urlaubsabgeltung

Wenn Sie Ihren Urlaub nicht mehr nehmen können, weil Ihr Arbeitsverhältnis zuvor endet, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Ihnen steht dann Ihr durchschnittlicher Tagessatz mal die offenen Urlaubstage in Geld zu. Das gilt nicht, wenn Sie den Urlaub nicht genommen haben, obwohl Sie die Möglichkeit dazu hatten und Ihr Arbeitgeber Ihnen ernsthaft diese…

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Verhaltensbedingte Kündigung

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen aus verhaltensbedingten Gründen kündigen. Die Kündigung ist, sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, an diesem zu messen. Sie müssen zunächst schuldhaft eine Vertragspflicht verletzt haben. Dies muss zu einer gewissen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses geführt haben und es muss sich eine negative Zukunftsprognose ergeben. D.h…

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